
Gebühren, Abgaben, Förderungen
Gebühren, Abgaben, Förderungen
Müllabfuhr:
Jährliche Grundgebühr
1 Personenhaushalt € 18,--
2 Personenhaushalt € 27,--
3 Personenhaushalt € 36,--
4 Personenhaushalt € 45,--
5 Personenhaushalt € 54,--
6 Personenhaushalt € 63,--
7 Personenhaushalt € 63,--
8 Personenhaushalt € 63,--
9 Personenhaushalt € 63,--
10 Personenhaushalt € 63,--
Person NWS € 9,--
AZ-Bezieher (alleine oder mit Partner im Haushalt) sind gegen
jährlicher Vorlage des Pensionsbescheides von der Grundgebühr
zur Hälfte befreit.
Gewerbebetriebe
1 - 4 Mitarbeiter € 36,--
5 - 19 Mitarbeiter € 72,--
Über 20 Mitarbeiter € 108,--
Jährliche variable Gebühr
1 Pers. 4 Restmülls. € 15,60
2 Pers. 6 Restmülls. € 23,40
3 Pers. 8 Restmülls. € 32,20
4 Pers. 10 Restmülls. € 39,00
5 Pers. 12 Restmülls. € 46,80
6 Pers. 14 Restmülls. € 54,60
7 Pers. 16 Restmülls. € 62,40
8 Pers. 16 Restmülls. € 62,40
9 Pers. 16 Restmülls. € 62,40
10 Pers. 16 Restmülls. € 62,40
Nachkauf Restmüllsack 110 L € 3,90
Gewerbecontainer 120 Liter € 62,00
Gewerbecontainer 240 Liter € 124,00
Gewerbecontainer 770 Liter € 399,00
Gewerbecontainer 1100 Liter € 570,00
Kanalgebühr:
Je Verrechnungsquadratmeter und Jahr: € 0,62
Je Kubikmeter Wasser und Jahr: € 0,82
Je EGW und Jahr: € 26,--
Kanalisationsbeitrag:
Verrechnungsquadratmeter mal Einheitssatz von € 13,--
Wassergebühr:
Wasserversorgung WVGSOAnschlussgebühr € 3.197,60
Grundgebühr jährlich € 110,35
Mindestverbrauch jährlich 100m3 € 130,--
Zählermiete jährlich € 9,64
Lustbarkeitsabgabe:
Geldspielautomaten € 218,--
Kindergartenbeitrag:
Der Besuch des Kindergartenjahres vor Eintritt der Schulpflicht ist gratis.
Beitrag seit Sep. 2011, monatlich € 120,-- (soziale Staffelung)
Kindergartenbus € 18,20 monatlich.
Nachmittagsbetreuung:
Kindergarten-. Volksschul- und Hauptschulkinder
Tagesbeitrag: € 5,--, Monatsbeitrag: € 90,--
Musikschulbeitrag:
Hauptfach für 10 Monate im Jahr, monatlich € 32,5o
Hundeabgabe:
Pro Hund jährlich € 12,--
Unsere Gemeinde fördert:
Solaranlagen und Photovoltaikanlagen:
Laut Gemeinderatsbeschluss werden Solaranlagen und Photovoltaikanlagen, welche nach den Richtlinien des Landes Steiermark errichtet werden, auch von der Gemeinde Puch bei Weiz gefördert.
Solaranlage: € 35,-- je m2, Höchstbetrag € 500,-- je Anlage
Photovoltaikanlage: € 200,-- je KwP, Höchstbetrag € 500,-- je Anlage
Formulare sind bei den Energieberatungsstellen und im Gemeindeamt erhältlich.
Bioheizanlagen:
Unter Einhaltung der Richtlinien des Landes Steiermark gewährt die Gemeinde für eine Scheitholzgebläse-, Pellets und Hackgutheizanlage einen Betrag von € 500,--.
Weiters wird für einen Nahwärmeanschluss ein Zuschuss von ebenfalls € 500,-- gewährt.
Formulare sind bei den Energieberatungsstellen und im Gemeindeamt erhältlich.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Energieberatungsstelle Weiz bzw. alle Landwirte bei der Bezirkslandwirtschaftskammer Weiz.
Als Nachweis ist bei der Gemeinde die Förderungsabrechnung des Landes vorzulegen.
Fahrsicherheitstraining:
Seit 1.1.2006 wird auch das für die erstmalige Lenkerberechtigung notwendige Fahrsicherheitstraining mit € 100,-- bezuschusst.
Als Nachweis ist im Gemeindeamt die bezahlte Rechnung und die Teilnahmebestätigung vorzulegen.
Hofzufahrten:
Falls Sie eine Garagenzufahrt bzw. Hofzufahrt errichten wollen, können Sie als Bewohner bzw. Grundeigentümer im Gemeindeamt Puch bei Weiz einen Antrag auf Förderung einbringen.
Wir sind um Ihr Anliegen bemüht.
Ihre Bediensteten des Gemeindeamtes Puch bei Weiz.
Das Bürgerservicebüro, Tel.: 03177/22 22
E-Mail: gde(at)puch-weiz.steiermark.at
Amtshelfer: www.help.gv.at


